Aufgabenbeschreibung in der Satzung
§ 7 Fachbeirat
Der Fachbeirat wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er soll mindestens aus drei Personen bestehen. Zu seinen Aufgaben gehört die Beratung des Vorstandes, sowie die Kontrolle und Auswahl der in die Datei aufzunehmenden Objekte.
Der Fachbeirat ist derzeit nicht besetzt und soll in der nächsten Mitgliederversammlung neu bestimmt werden.